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Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmtenHöchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land. oder forstwirtschaftliche Zweckebestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden ( jeweils mit Anhänger ).
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Modul 1 - 5 ständige Termine in Zusammenarbeit mit Fahrschule Müller und Leyrer. Fahrschulen des Landesverbandes Bay. Fahrlehrer.

