Klasse T ( ab 16 Jahren )

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmtenHöchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land. oder forstwirtschaftliche Zweckebestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden ( jeweils mit Anhänger ).

 

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