Klasse E in Verbindung mit Klasse B,C1,C.

Kfz der Klassen B,C,C1, mit Anhänger von mehr als 750 kg

(ausgenommen die in der Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen)

Bei der Klasse C1 dürfen die zulässigen Gesamtmassen der Kobination 12.000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse der Zugfz. nicht überschreiten.

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