Klasse B ( 17 / 18 Jahren )

Kfz ( ausgenommen Krafträder ) bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse

und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.

Mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, oder mit

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die

zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des

Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des

Zuges nicht höher als 3,5t ist.

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