Klasse A ( ab 18 Jahren )

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm

oder mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit

von mehr als 45 km/h.

Für die ersten zwei Jahre gilt eine Leistungsbeschränkung

von 25 kW/ 34 PS und einem Verhältnis

 Leistung/Leergewicht von

0,16 kW/kg.

 

Ausbildung auch von Motorrad zu Motorrad!!!

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